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Viele Jahrungen hindurch hatte weiland OK
Ritter I-schiaß der Fahrma zeitiger die nach ihm benannte Jagarsippung
in unserem Reyche celebriert. Zum bleibenden Andenken und in tiefer Verehrung für
seinen Paten Ritter I-schiaß hatte weiland OI Ritter 4-ling
der Mehrbedackelte a.U. 112 zum Nutz und Frommen des Reyches
den „I-schiaß-Orden“ gestiftet.
Nach dem Ahallaritt von weiland OÄ Ritter
4-ling der Mehrbedackelte hat Ritter I-schiaß II der Fahrma-net-zeitiger im
Einvernehmen mit dem Oberschlaraffenrat und allen Sassen unseres Reyches zur
bleibenden Erinnerung und zum Zwecke der nachdenklichen aber dennoch heiteren
Verehrung für weiland Ritter 4-ling sowie zum Nutz und Frommen des hohen
Reyches First im Felde den I-schiass-4-ling-Orden
gestiftet.
Aus obgenanntem Anlass hat das hohe Reych
First im Felde im Einvernehmen mit dem Stifter Ritter I-schiaß II
der Fahrma-net-zeitiger erlassen das folgende
ORDENSTATUT:
1)
Der Orden besteht aus einer runden Holzplatte mit einem Durchmesser von
ca. 5 cm. In einem Schriftband entlang des Randes ist die Aufschrift „I-schiaß-4-ling
289“ dargestellt. Im Inneren des Schriftbandes sind Ansichten aus der Natur
geschnitzt. Der Orden wird an einer gedrehten Schnur um den Hals hängend
getragen.
2)
Der Orden wird in zwei Klassen verliehen: Der Orden II. Klasse entspricht
der Beschreibung unter Punkt 1). Bei dem Orden I. Klasse ist das Feld im
Schriftband grün gefärbt und das Schriftband vergoldet.
3)
Der Orden wird ausschließlich für Eigenfechsungen verliehen. Die
Fechsungen müssen aus dem großen Themenkreis Jagd, Fischerei, Naturschutz,
Erhaltung bedrohter Tiere, Pflanzen, Regionen sowie Schutz des
charakteristischen Landschaftsbildes unserer Heimat stammen. Es sollte vor allem
der verantwortungsbewusste Umgang mit dem ideellen und materiellen Erbe unserer
Väter Berücksichtigung finden.
4)
Der Orden kann nur von Rittern und nur im Rahmen des „Turney um den
I-schiaß-4-ling-Orden“ errungen werden. Das Turney ist tunlichst in jeder
Winterung gegen Ende des Windmondes in einer I-schiaß-Sippung zu veranstalten.
Am Beginn der Winterung sollte über Aufforderung des hohen Thrones in
geeigneter Form auf das Turney hingewiesen werden.
5)
Die Beurteilung der Fechsungen nimmt ein Rat unter Vorsitz des
fungierenden Oberschlaraffen, Beiziehung der anderen Oberschlaraffen sowie eines
weiteren Ritters des Reyches und des Stifters vor. Bei Abwesenheit des Stifters
ist ein weiterer Ritter des Reyches in den Rat zu berufen. Der Orden wird
taxfrei verliehen und geht in den Besitz des Ausgezeichneten über. Diesem steht
es frei durch Spenden den Reychsschatz zu mehren.
In jeder Winterung soll
in einer der letzten Sippungen des Lethemonds vom hohen Throne aus an dieses
Turney erinnert und zur Teilnahme an diesem aufgefordert werden.
Aufgrund
seiner hohen Verdienste um das Reych wurde am 23. Ostermond a.U. 150 dem
ehrenwerten Rt Don Pero der Sissykuss anlässlich seines 40-jährigen
Schlaraffendaseins und 25-jährigen Thronjubiläums eine große Ehre zuteil. Der
GSR hat weise beschlossen den Orden in I-schiass-4-ling-Don-Pero-Orden
umzubenennen. Der damit verbundene Titul wird umbenamst in
I-schiass-4-ling-Don-Pero-Ordensträger und die jeweilige Klassenbezeichnung.
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