Heimatsippung
Verleihung des Heimatorden samt Titul “Ritter der grünen Mark”

Auf Anregung unseres unvergeßlichen Vieledlen, Weiland Ritter Tastanini, hat unser Reych zur Festigung der Freundschaft zwischen den Reychen des Uhuversums den Heimatorden geschaffen. Er besteht aus einer silbernen, mit Eichenlaub umrahmten Plakette, die grün emailliert die Nachbildung der geographischen Form unseres Heimatlandes trägt.
Der Heimatorden wird an jene Sassen verliehen, die in einer Winterung alle steirischen Reyche besuchten und in der am letzten Sippungstag des Lethemonds in unserem Reyche stattfindenden Heimatsippung eine Eigenfechsung, die dem Gedanken der Heimat gewidmet ist, bringen.
Von der Verleihung des Heimatordens anläßlich der Heimatsippung kann in Ausnahmefällen aus berücksichtigungswürdigen Gründen mit Bewilligung des Oberschlaraffats nachgesehen werden und diese Verleihung auch zu einem späteren oder auch früheren Zeitpunkte stattfinden, wobei solche Ausnahmen insbesondere bei Sassen, die aus sehr entfernten Reychen kommen, gemacht werden können.
Den Junkern und Knappen ist es unbenommen, die Bedingnisse für die Verleihung des Heimatordens jederzeit zu erbringen, die Verleihung dieses Ordens kann jedenfalls erst nach dem Ritterschlag erfolgen.
Der Heimatorden ist an einem Band in den Farben unseres Reyches um den Hals zu tragen und wird nicht taxfrei verliehen. Mit der Verleihung des Heimatordens ist der Titul „Ritter der Grünen Mark“ verbunden; dieser ist in die Stammrolle aufzunehmen.
Bitte meldet Euch spätestens 2 Wochungen vor der Heimatsippung beim Kantzlerambt an, wenn Ihr den Orden beansprucht, damit alle Vorbereitungen in Eurem Sinne getroffen werden können. Habt Dank.
So Ihr den Heimatordenantrag vorbereiten wollt, könnt Ihr diesen hier auf Euren digitalen Umwandler speichern. Oder Ihr schreibt einen Sendwisch an das Kantzlerambt, dann wird Euch der Antrag ausgefüllt zugesandt.
An einem Sippungstag kann nur ein Reych besucht werden! Es ist z.B. unzulässig, widerspricht der Idee des Ordens und dessen Satzungen, den Sippungsabend im h.R. Castra Montana zu beginnen und im h.R. An der Leuben ausklingen zu lassen und beide Termine als Einritte zu werten.
