Steirisch - kärntnerische Freundschaftsippung

Nachfolgend wird das von ErbO Rt Wexel gefechste Statut in Netzburg tauglicher Form wiedergegeben.

Statuten der Steirisch - Kärntnerischen Freundschaftsippung

1. Die Sippung dient der Vertiefung der Freundschaft der Sassen der Reyche Kärntens und Steiermarks. Auch soll sie dazu beitragen die Landschaft beider Länder besser kennen zu lernen.

2. Sie ist ausschließlich eine Sippung dieser Reyche, kann aber selbstverständlich von jedem 'Sassen des Uhuversums besucht werden. Sie ist eine Burgfrauensippung.

3. Die Celebrierung dieser Sippung soll nicht am Sitz des Reyches erfolgen. (siehe Pkt. 1.) sondern in einer näheren schönen Umgebung. Ausnahmen sind möglich.

4. Ist ein Reych in einem der beiden Länder im Entstehen, so soll das Mutterreych in den Gemarkungen des Stammtisches oder Feldlagers, diese Sippung übernehmen, um mitzuhelfen Männer für dieses künftige Reych zu gewinnen. Vor allem ist gedacht, Profane zu dieser Sippung einzuladen.

5. Die Federführung bzw. Koordinierung obliegt dem Reych Castellum Noricum (328) und zwar in den Händen des Ideenträgers ErbO Rt Wexel.

6. Legt Rt Wexel die Federführung zurück, so bestimmt er mit Zustimmung des Reyches einen Nachfolger.

7. Diese Sippung wird jedes Jahr abgehalten, sie soll am Ende der Winterung erfolgen.

8. Gemäss Rücksprache mit dem Ordenskapitel des hR Am Grimmingto (361) wird der Erzherzog Johann Ritter - Orden ausschließlich nur in dieser Sippung verliehen.

9. Die Fexungen dieser Sippung sollen auf die Freundschaft der Sassen beider Länder und auf deren Landschaft abgestimmt sein.

10. Die Fexungsliste ist Sache des jeweiligen celebrierenden Reyches und soll zur Sippung bereits festliegen. Fexungen die zu Duellen oder Reychsfehden führen könnten sind zu unterlassen. Es ist der Sinn der Freundschaft in den Vordergrund zu stellen.

11. Allfällige Änderungen in den Statuten können nur durch den Ideenträger mit Zustimmung des Reyches erfolgen.


Aufgestellt im Lethemond a.U. 103
ergänzt im Herbstmond a.U. 121, d.s. die Pkt. 8, 9, 11
gezeichnet ErbO Rt Wexel

ns. In Abänderung des Pkt. 7 wird diese Sippung wegen der Einführung der Kärntner-Sippung (Stern des Südens) nur alle 2 Jahrungen abgehalten und zwar abwechselnd und soll am Beginn der Winterung stattfinden.

Hier das Original als Bilddatei und ✎Hier die aktualisierten Statuten als pdf



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